Das ist die andere Sichtweise von Idee Nr. 6. Wenn Du dort, abweichend von Deiner normalen Sicht, mit Deiner Kamera ganz nach unten gehst, ist es hier der Blick von oben. Das können nur einige Zentimeter über Deinem Kopf sein, indem Du die Arme mit der Kamera gestreckt über Dich hältst, oder die Kamera auf einen Selfie-Stab oder Einbeinstativ montierst. Auslösen kannst Du am bequemsten per Timer-Auslöser (2 Sekunden / 10 Sekunden). Ein Fernauslöser oder eine Auslösung per iPhone/Smartphone-App ist eher unpraktisch, da Du die Kamera bereits in einer Hand hältst. Auch hier erleichtert Dir ein schwenkbares Display das Fotografieren. Besonders spaßig werden so kleine Gruppenfotos mit Deinen Freunden auf der Party, wenn alle nach oben in die Kamera blicken.
Drohnen-Fotos sind hier nicht gemeint, können aber durchaus eine Variante des „von oben herab“ sein. Die Ideen hier in der Fotoschule richten sich aber eher an die Möglichkeiten, die Du mit Deiner normalen Fotoausrüstung (auch wenn es nur eine Digicam sein sollte) hast. Nicht jeder Fotofan hat einen Drohnenfuhrpark in der Garage (oder besser auf dem Dach), fotografiert mit GoPro´s oder kann Mini-Helis steuern. Trotzdem kann auch so eine Idee eine Bereicherung Deines Foto-Hobbys sein, wenn Du Dir das entsprechende Equipment (Quadrocopter, Hubschrauber, Drohne) zulegst.
Bitte achte auf die notwendigen rechtlichen Absicherungen, wenn Du mit einer Drohne fotografierst (das wird von den diversen Geräteanbietern gerne vergessen…). In vielen Regionen brauchst Du eine Aufstiegserlaubnis, die nicht immer, häufig schwierig und fast nie kostenlos zu bekommen ist. Ebenso ist das Fotografieren fremder Gärten, Häuser usw. aus der Luft selten erlaubt und insbesondere das Veröffentlichen solcher Fotos rechtlich sehr gewagt. Als Veröffentlichung gilt bereits ein Posten auf Facebook, dann ist es keine „normale“ Freizeitgestaltung mehr.
So heißt das im Beamten-Deutsch:
“Eine Aufstiegserlaubnis benötigt, wer unbemannte Luftfahrtsysteme, die in Deutschland genehmigungspflichtig sind, aufsteigen lassen möchte. Als genehmigungspflichtige Luftfahrtsysteme gelten unbemannte Fluggeräte, wie zum Beispiel Raketen, Modellhubschrauber, Flächenflieger, Quadrocopter und deren ähnlichen Konstruktionen einschließlich ihrer Kontrollstation (Fernsteuerung), die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Das maximale Abfluggewicht darf 25 kg nicht überschreiten. Ein Luftfahrtsystem muss sich darüber hinaus immer in der Sichtweite des Steuerers befinden und darf nicht höher als 100 Meter über Grund aufsteigen.“
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